Der Verein - Schifferrat Drucken E-Mail
Beratung Der Schifferrat besteht aus den Patentinhabern der SKWB. Stimmberechtigt sind alle aktiven Schiffer (Schiffer/Schifferküste). Aktiv sind Patentinhaber, die innerhalb der letzten 5 Jahre an einer SK - Reise teilgenommen haben.
Die Sitzungen sind für alle Mitglieder und Gäste der SKWB offen. Den Vorsitz in den Sitzungen hat der Vorsitzende des Schifferrates; bei seiner Abwesenheit ein von ihm Beauftragter oder der patentälteste aktive Schiffer. Der Vorsitzende des Schifferrates wird vom Schifferrat gewählt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.

Der Schifferrat entscheidet in seglerischen und seemännischen Angelegenheiten. Er berät den Vorstand über Kauf und Verkauf von Vereinsschiffen sowie deren Ausrüstung und beantragt beim Vorstand Änderungen und Reparaturen an den Yachten. Er genehmigt und verklart Reisen und erteilt Patente. Bei Verstößen gegen die Segelordnung und bei unseemännischem und undiszipliniertem Verhalten, kann der Schifferrat Patente entziehen, den Ausschluß aus der SKWB beantragen und disziplinarische Maßnahmen, wie z.B. Segelverbote, verhängen.

Der Schifferrat kann Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Entscheidungen zu konkreten Fragen bilden.Die Sitzungen des Schifferrates finden in der Regel einmal im Monat statt; ausgenommen die Monate Juli und August. Die Termine werden im "KOMPASS", dem Mitteilungsblatt der SKWB, bekannt gegeben. Anträge zur Tagesordnung, wie Genehmigungen von Reisen, Reiseverklarungen usw. sind dem Vorsitzenden des Schifferrates bis spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich einzureichen. Der Vorsitzende bestimmt die Tagesordnung anhand der vorliegenden Anträge und gibt sie vor Beginn der Sitzung den anwesenden Teilnehmern bekannt.

Eine außerplanmäßige Schifferratssitzung kann einberufen werden, wenn der Vorsitzende der SKWB, der Vorsitzende des Schifferrates oder fünf aktive Schiffer dies fordern. Auf einer außerplanmäßig einberufenen Schifferratssitzung wird nur der dringliche Tagesordnungspunkt beraten. Kann eine außerplanmäßige Schifferratssitzung aus terminlichen Gründen nicht mehr einberufen werden, so können Reisen auch durch den Vorstand genehmigt werden.

Der Schifferrat ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Schiffer anwesend sind. Beschlüsse des Schifferrates werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenübertragungen sind nicht möglich.

Vorsitzender: H.-H. Siemers

Mitglieder sind alle SK - Patentinhaber
(Schiffer, Schiffer-Küste, Wach- und Jollenführer)

Stimmberechtigt sind alle aktiven Schiffer
(Schiffer und Schiffer-Küste)

Die Sitzungen des Schifferrates sind öffentlich

 

Impressionen