Der Schifferrat besteht aus den Schiffer-Patentinhabern der SKWB (Schiffer, Schiffer-Küste, Wach- und Jollenführer)
- Er entscheidet in seglerischen und seemännischen Angelegenheiten.
- Er berät den Vorstand über Kauf/ Verkauf von Vereinsschiffen sowie deren Ausrüstung und beantragt beim Vorstand Änderungen/ Reparaturen.
- Er genehmigt und verklart Reisen und erteilt Patente.
- Bei Verstößen gegen die Segelordnung und bei unseemännischem und undiszipliniertem Verhalten, kann der Schifferrat Patente entziehen, den Vereinsausschluß beantragen und disziplinarische Maßnahmen, wie z.B. Segelverbote, verhängen.
- Stimmberechtigt sind alle aktiven Schiffer (Schiffer/Schifferküste).
- Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Schifferrates.
- Die Schifferrat-Sitzungen finden ca. jeden zweiten Monat statt, konkrete Termine sind dem 'Kompass' bzw. der Webseite zu entnehmen.
- Der Vorsitzende des Schifferrates wird vom Schifferrat gewählt, seine Amtszeit beträgt vier Jahre.
- Der Schifferrat kann Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Entscheidungen zu konkreten Fragen bilden.
- Anträge zur Tagesordnung, wie Genehmigungen von Reisen, Reiseverklarungen usw. sind dem Vorsitzenden des Schifferrates bis spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich einzureichen.
- Der Vorsitzende bestimmt die Tagesordnung anhand der vorliegenden Anträge und gibt sie vor Beginn der Sitzung den anwesenden Teilnehmern bekannt.
- Eine außerplanmäßige Schifferratssitzung kann einberufen werden, wenn der Vorsitzende der SKWB, der Vorsitzende des Schifferrates oder fünf aktive Schiffer dies fordern.
- Der Schifferrat ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Schiffer anwesend sind.
Vorsitzender: J.-P. Berendsen